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Schluss mit der leichtfertigen Vergabe von Gemeindewohnungen in Graz! Auch beim Neubau von Gemeindewohnungen in Graz sollte der Grundsatz „Österreicher zuerst“ gelten. Steuergelder, die dafür verwendet werden, dürfen nicht auf Kosten zukünftiger Generationen verschwendet werden, sondern müssen gerade im Sozialbereich verantwortungsvoll eingesetzt werden.
Bereits nach einem (!) Jahr Aufenthalt in Graz oder bereits unmittelbar (!) nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses in Graz, sind Zuzügler – ob In- oder Ausländer ist unerheblich – berechtigt, sich auf eine Vormerkliste für eine Gemeindewohnung einzuschreiben. Selbst im „roten“ Wien muss man zumindest 2 Jahre gemeldet sein, um Anspruch auf eine Sozialwohnung zu haben, in Innsbruck sind es drei Jahre, in Wels sogar fünf.
Dank der Grazer KPÖ-Stadträtin Kahr gibt es für österreichische Staatsbürger, die bereits länger in Graz beheimatet sind, keinen Vorteil beim Anspruch auf Gemeindewohnungen.